Ablauf & Kosten
Nach Kontaktaufnahme wird ein Termin zu einer ersten Sprechstunde vereinbart, in welcher eine Diagnose und Indikation gestellt wird. Abhängig von den Kapazitäten, Diagnose und Indikation können Sie auf die Warteliste aufgenommen werden. Die aktuelle Wartezeit besprechen Sie mit der Psychotherapeutin. Zu Beginn der Psychotherapie finden sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen die Patientin oder der Patient und die Therapeutin schauen, ob die „Chemie" zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Entscheiden sich beide die Psychotherapie aufzunehmen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Einzelheiten dazu werden in der Sprechstunde besprochen.
Gesetzlich Versicherte
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die gesamten Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Privat Versicherte/ Beihilfe Berechtigte
Grundsätzlich werden die Kosten für die ambulante Psychotherapie oder zumindest ein großer Teil davon übernommen. Das ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen. Daher ist es sinnvoll, sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung oder Ihrer Beihilfestelle diesbezüglich zu informieren.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).